In den jährlichen Haushaltsberatungen des Bundestages entscheidet sich, wofür der Bund im Folgejahr Geld ausgibt. Als verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion hatte sich Nadine Heselhaus in den vergangenen Monaten dafür eingesetzt, trotz der engen Spielräume Fortschritte in der Verbraucherpolitik zu erzielen – mit Erfolg. In der für den Haushalt des Umwelt- und Verbraucherschutzministeriums entscheidenden Sitzung des Haushaltsausschusses am gestrigen Mittwoch konnte die SPD ihre zentralen Forderungen durchsetzen.
„Ich bin sehr glücklich, dass es gelungen ist, die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG) mit einer institutionellen Förderung von jährlich 490.000 Euro auszustatten. Das war mein wichtigstes Anliegen. Der Erfolg kann gerade in diesen Zeiten nicht hoch genug eingeschätzt werden. Die BAG ist die Stimme der Schuldnerberatungskräfte im ganzen Land. Sie setzt sich für bessere Aus- und Weiterbildung ein, koordiniert und vernetzt und stellt den Beratungsstellen wertvolle Expertise bereit. Bisher erhielt sie lediglich wechselnde, zeitlich begrenzte Projektförderungen. Eine auf Dauer angelegte institutionelle Förderung bringt deutlich mehr Planungssicherheit und wird die Arbeit für überschuldete Menschen spürbar voranbringen“, freut sich Nadine Heselhaus.
„Der Bund hat 2022 erstmals Finanzmittel zur Stärkung ver- und überschuldeter Verbraucherinnen und Verbraucher bereitgestellt und damit ein Versprechen aus dem Ampel-Koalitionsvertrag umgesetzt. 2023 wurden die Projektmittel verdoppelt und nun kommt noch die institutionelle Förderung hinzu. Das zeigt, dass wir es ernst meinen mit einer sozialen Verbraucherpolitik, die verletzliche Gruppen besonders im Blick hat. Das Thema hatte für mich von Anfang an Priorität. Ich bedanke mich ganz herzlich beim zuständigen SPD-Haushälter Michael Thews für seinen Einsatz und bei meinen Ampel-Kolleginnen Linda Heitmann und Judith Skudelny für die gute Zusammenarbeit“, so Heselhaus. Dies zeige, dass die Ampel besser sei als ihr Ruf und in der Sache an einem Strang gezogen werde, wenn es darauf ankomme.
Ein weiterer Erfolg ist die Erhöhung der Mittel für das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV) in Kehl. Es unterstützt deutsche Verbraucherinnen und Verbraucher bei Streitigkeiten mit Unternehmen aus anderen EU-Staaten sowie Konsumierende aus dem EU-Ausland bei Problemen mit deutschen Firmen. „Für einen funktionierenden EU-Binnenmarkt ist grenzüberschreitender Verbraucherschutz elementar. Das ZEV leistet hervorragende Arbeit, die mit den zusätzlichen Mitteln nun weiter gestärkt wird“, so Nadine Heselhaus.
Des Weiteren wird eine Ombudsstelle für im Zusammenhang mit Glückspiel betrogene Verbraucherinnen und Verbraucher eingerichtet.
Der Bundeshaushaltsplan für 2024 wird Ende November im Plenum des Deutschen Bundestages abschließend beraten und beschlossen.