Antwort zur Resolution: Abordnung von Lehrkräften aus Grundschulen

Mit folgendem Schreiben hat das Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen auf unsere Resolution: Abordnung von Lehrkräften aus Grundschulen geantwortet:

Sehr geehrter Herr Steiner, sehr geehrter Herr von Borczyskowski, sehr geehrter Herr Höschler,

Ihre mit E-Mail vom 17. Juli 2023 auch an Ministerin Feller übersandte Resolution, mit der Sie die Abordnung von Grundschullehrkräften aus dem Kreis Borken durch die Bezirksregierung Münster thematisieren, gibt mir Gelegenheit, auf einige Aspekte näher einzugehen.

Lassen sich mich dabei einen Punkt vorwegnehmen, der mir besonders wichtig ist: Sie und uns im Schulministerium bewegt die Frage, wie wir es angesichts eines enormen Lehrkräftemangels schaffen, die Schulen in Nordrhein-Westfalen ausreichend mit Personal zu versorgen. Als Schulministerium, das alle Regionen im Blick haben muss, verstehen wir Unterrichtsversorgung dabei als landesweite Aufgabe.

Der Lehrkräftemangel ist eine der größten Herausforderungen für unsere Schulen in Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung hat sich mit Übernahme der Regierungsverantwortung mit hoher Priorität diesem Thema angenommen. Unmittelbar nach Konstituierung der neuen Landesregierung hat Frau Ministerin Feller im Ministerium für Schule und Bildung eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die den Auftrag hatte, ein Maßnahmenbündel aus kurz-, mittel- und langfristig wirkenden Maßnahmen zu erarbeiten.

Das daraus resultierende Handlungskonzept zur Unterrichtsversorgung hat die Ministerin der Öffentlichkeit am 14. Dezember 2022 vorgestellt. Dem ging ein breit angelegter Diskussionsprozess mit vielen am Schulleben Beteiligten voraus. Das Konzept enthält Maßnahmen aus dem Bereich. der Lehrerausausbildung und -einstellung, Maßnahmen der Wertschätzung und der Entlastung sowie solche aus dem Bereich des Dienst- und Arbeitsrechts; dazu gehören auch Abordnungen. Das Handlungskonzept wird nunmehr durch Änderungen von Verordnungen, neue Erlasse bzw. Änderung von bereits bestehenden Erlassen sowie weiteren Hinweisen im Interesse unserer Schulen konsequent umgesetzt.

Das Konzept ist ein erster Schritt und die Landesregierung wird die Maßnahmen weiter umsetzen, überprüfen, an neue Bedarfe anpassen und auch weitere Maßnahmen entwickeln, um eine auskömmliche Unterrichtsversorgung zu gewährleisten. Die Sicherung der Unterrichtsversorgung bleibt für alle Beteiligten eine Daueraufgabe; das haben wir immer betont.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch der Hinweis, dass die im Handlungskonzept zur Unterrichtsversorgung angekündigten Maßnahmen mit den Empfehlungen auf Ebene der Kultusministerkonferenz übereinstimmen. Die von der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz empfohlenen Maßnahmen zum Umgang mit dem Lehrkräftemangel vom 27. Januar 2023 decken sich ganz überwiegend mit denen aus dem Handlungskonzept zur Unterrichtsversorgung vorgeschlagenen. Das gilt übrigens auch für das Thema Abordnungen.

Eine Säule aus dem Bereich des Dienst- und Arbeitsrechts des Handlungskonzepts sind die Abordnungen von Lehrkräften. Dabei handelt es sich um kein neues personalrechtliches Instrument, sondern diese werden bereits seit langem — nicht nur im Schulbereich — auf der Grundlage geltenden Rechts praktiziert. Bereits mit Erlass vom 2. Februar 2023 wurden den Schulaufsichtsbehörden hierzu weiterführende klarstellende Hinweise gegeben. Abordnungen können einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Situation vor Ort zu verbessern. So können unterversorgte Schulen zeitlich befristet unterstützt sowie Unterrichtsausfall und Unterrichtskürzungen vermieden werden.

Zur Umsetzung des Handlungskonzepts Unterrichtsversorgung hat die Bezirksregierung Münster ein eigenes Konzept entwickelt, das einerseits die besondere Situation im Regierungsbezirk in den Blick nimmt, andererseits aber auch das Ziel verfolgt, die Grundschulen im Regierungsbezirk nach Möglichkeit gleichmäßig mit Personal auszustatten.

Die Kriterien, nach denen die Abordnungen erfolgen, sind unter Einbeziehung der Interessenvertretungen entwickelt worden. Sie sollen die in jedem Einzelfall notwendige Bewertung der Situation durch die jeweilige Schulaufsichtsbehörde erleichtern, für alle Beteiligten Transparenz schaffen und eine landeseinheitliche Praxis sichern.

Bei Abordnungen sind die zuständigen Personalvertretungen regelmäßig zu beteiligen. Die örtlichen Bezirkspersonalräte waren daher bei den ausgesprochenen Abordnungsmaßnahmen eng eingebunden und im Rahmen ihrer Mitbestimmungsrechte auch beteiligt.

Ich bin mir sicher, dass auch mit den Maßnahmen aus dem Bereich des Dienst- und Arbeitsrechts ein Beitrag dazu geleistet werden kann, die Unterrichtsversorgung an den Grundschulen in besonders herausfordernden Lagen mit den bekannten Standortnachteilen zu verbessern. Ein solches gemeinsames Verständnis trägt entscheidend dazu bei, allen Schülerinnen und Schülern gleiche Bildungschancen zukommen zu lassen.

Ich habe Herrn Regierungspräsident Bothe gebeten, auf Sie, die Initiatoren der Resolution, zuzugehen und das Gespräch zu suchen. Ich bin mir sicher, dass ein solcher Austausch dazu beitragen kann, einen besseren Einblick in das konkrete Vorgehen der BR Münster zu gewinnen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Urban Mauer
Staatssekretär im
Ministerium für Schule und
Bildung Nordrhein-Westfalen