Resolution: Abordnung von Lehrkräften aus Grundschulen

35 Grundschullehrer*innen aus dem Kreis Borken sollen mit Beginn des kommenden Schuljahres an Schulen ins nördliche Ruhrgebiet, vor allem nach Gelsenkirchen, abgeordnet werden. Abordnungen sind keine Seltenheit in Nordrhein-Westfalen. Aufgrund des Lehrermangels gibt es in vielen Regionen Bedarf, der dann unter anderem mit Lehrer*innen aus anderen Regionen im Wege der Abordnung gedeckt wird. Diese Lehrer*innen müssen ihre bestehenden Klassen verlassen, um an anderen Schulen den Unterricht zu sichern. Die Abordnungen sind dabei auf ein oder zwei Jahre befristet. Die Maßnahmen mögen daher vielleicht kurzfristig entlasten, sind auf lange Sicht jedoch in keiner Weise hilfreich.

Eine Übersicht, von welchen Schulen Lehrer abgezogen werden, gibt es von der Bezirksregierung nicht. Als Grund für diese mangelnde Transparenz wird der Datenschutz angegeben, ohne dass nachvollziehbar wäre, wieso der Versorgungsgrad der Grundschulen mit Lehrkräften eine schützenswerte Information sein soll. Tatsache ist, dass die Grundschulen im Kreis Borken aktuell ebenfalls bereits unterbesetzt sind. Zudem führen Abordnungen ins Ruhrgebiet zu einem Dominoeffekt innerhalb des Kreises: Das Schulamt für den Kreis Borken hat bestätigt, dass es in Folge der Abordnungen ins Ruhrgebiet zu weiteren Abordnungen innerhalb des Kreisgebietes kommen muss, um neu entstandene Unterversorgung in Folge der Abordnungen abzumildern. Die Bezirksregierung hat zudem als Ausgleich für die 35 abgeordneten Lehrkräfte wiederum 35 Stellen zur Neueinstellung genehmigt, wie und wann diese allerdings besetzt werden können, ist völlig ungeklärt.

Das Schulsystem sollte den Kindern Sicherheit bieten und sie auf ihrem Weg in die Gesellschak in bestmöglicherweise begleiten. Die positive Beziehungsgestaltung zwischen Lehrkrak und Schüler*innen erfährt gerade in der Primarstufe wesentliche Bedeutung im Arbeitsbereich der Klassenlehr*innen. So betont das Ministerium für Schule und Bildung selbst, dass aus schulpädagogischen Gründen ein vorübergehender Einsatz von Lehrkräken dem kontinuierlichen Aufbau von Lern- und Sozialkompetenzen in Grundschulen in besonderer Weise entgegensteht. Dies ist angesichts der beabsichtigten kurzzeitigen Abordnungen gerade nicht gewährleistet.

Aktuell hat die IGLU-Studie gezeigt, dass jede vierte Grundschüler*in Defizite bei der Lesefähigkeit aufweist, eine Situation, die durch eine sich stetig verändernde Personalsituation an Grundschulen noch weiter verschärft wird. Gerade vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass der Auf- und Ausbau der Beziehung zwischen Schüler*innen udn Klassenlehrer*innen entscheidend auch zum Lern- und Leistungserfolg der Schüler*innen beiträgt. Daher stellt sich die Frage, wieso gerade Lehrer*innen ausgewählt wurden, die gerade als Klassenlehrer*in fungieren und nicht etwa Lehrpersonen, die gerade ihre 4. Klasse abgegeben haben oder nicht als Klassenlehrer*in eingesetzt sind. Es ist daher insbesondere zu kritisieren, dass das Verfahren zur Auswahl der von Abordnung betroffenen Lehrkräfte vollständig intransparent ist.

An vielen Schulen im Kreis Borken haben sich daher Eltern versammelt, um gegen die Abordnung der Grundschullehrer*innen zu protestieren. Ihr Anliegen ist es vor allem auf die politische Situation aufmerksam zu machen und die Vorgehensweise des Schulministeriums in Frage zu stellen. Sie erwarten und fordern vom Schulministerium NRW bessere Lösungsvorschläge, die auch langfristig ans Ziel führen und das große Ganze mit einbeziehen. Diesem Protest schließen wir uns als kommunale Bürgervertreter*innen im Kreis Borken an und erklären uns mit den betroffenen Schüler*innen, Lehrer*innen und Eltern solidarisch und fordern das Schulministerium auf:

  • das genaue Ausmaß der Abordnungen transparent offen zu legen, welche Grundschulen im Kreis konkret mit wie vielen Abordnungen betroffen
  • die Abordnungen auf ein zwingend notwendiges Mindestmaß zu beschränken und das Verfahren und die damit verbundenen Auswahlkriterien transparent zu Abordnungen können keine Dauerlösung sein.
  • Abordnungen grundsätzlich auf dem Prinzip der Freiwilligkeit unter Zustimmung der betroffenen Lehrpersonen durchzuführen und dafür entsprechend attraktive Angebote zu schaffen.
  • mit Blick auf künftige Abordnungen deutlich rechtzeitiger zu informieren, um den betroffenen Schulen Debatte und Stellungnahme zu ermöglichen.

Elternvertreter*innen der Grundschulen aus dem Kreis Borken laden die Schulministerin herzlich zu einem Gespräch im Kreis Borken ein bzw. sind gerne bereit zu einem Gespräch ins Schulministerium zu kommen, um die Situation und die Auswirkungen der Abordnungen auf die Schulen detailliert zu beschreiben und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Wir fordern Schulministerin Feller daher auf, dieses Gespräch kurzfristig persönlich noch im Laufe der Sommerferien zu ermöglichen.